Wie werde ich Mitglied der OWG?

Zunächst muss eine entsprechende Sammlung vorhanden sein. Welchem Gebiet sich diese widmen sollte, was sie beinhaltet und wie umfangreich sie ist, wird nicht vorgeschrieben. Jede/r in der OWG soll und darf sammeln, was ihr/ihm besonders am Herzen liegt. Natürlich sollte die Sammlung aber mit Waffen und/oder Militaria zu tun haben.

Der Sammler oder die Sammlerin, welche bei der OWG Mitglied werden möchte, bringt ein Wissensfundament und etwas Erfahrung in seinem Sammelbereich mit. Das heisst, die Sammlung soll seit mindestens fünf Jahren (dokumentiert) im Aufbau sein und der Interessent respektive die Interessentin hat sich zu den einzelnen Stücken ein Hintergrundwissen erarbeitet. Der Vorstand entscheidet über die Zulassung als Anwärter/in.

Welche Regeln gelten für Mitglieder?

Wir legen grössten Wert auf die Seriosität und den guten Leumund unserer Mitglieder. Der Umgang mit Waffen macht dies unabdingbar. Zudem müssen natürlich alle für das Sammelgebiet nötigen Bewilligungen (WES, kantonale Ausnahmebewilligungen) vorliegen.

Informieren, als Anwärter/in mitwirken und dann Mitglied werden

Wir empfehlen allen Interessierten, den direkten Kontakt zum Vorstand respektive den Mitgliedern zu suchen. Wer bereits ein OWG-Mitglied kennt, kann sich von diesem dem Vorstand als OWG-Anwärter/in empfehlen lassen. Das OWG-Mitglied, welches die Empfehlung ausspricht, fungiert während der Anwärter-Phase als «Götti» des potenziellen Neumitglieds und führt dieses im Rahmen der Vereinsanlässe in die Gemeinschaft ein. So lernt man sich gegenseitig besser kennen und jede Seite spürt, ob «es passt». Dieses System hat sich in der Vergangenheit bestens bewährt. Wer noch niemanden aus der OWG kennt und sich aufgrund der Angaben auf dieser Website oder anderweitiger Berichte für eine Anwärterschaft respektive Mitgliedschaft interessiert, kann direkt über diese Website mit dem Vorstand der OWG in Kontakt treten.

Ordentlicher Ablauf der Prüfung von Mitgliedschaftsanträgen

Für die Aufnahme von Anwärter/inne/n respektive neuen Mitgliedern in die OWG sind zwingend folgende Angaben und Dokumente einzureichen (einmalig und vollständig):

  • Komplette Personalien (Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Telefon, Mail-Adresse)
  • Kopie von ID oder Pass (kein Führerausweis, Studentenausweis o.ä.)
  • Gültiger Strafregisterauszug (aktuell; nicht älter als 3 Monate)
  • Kopie eines aktuellen Waffenerwerbsscheines oder Ausnahmebewilligung (aktuell; nicht älter als 3 Monate)
  • Abriss über das Sammelgebiet und Beschreibung der in der Sammlung vorhandenen Gegenstände (bei sehr grossen Sammlung genügen Auszüge).

Nach Eingang aller aufgeführten Dokumente wird das Gesuch auf Mitgliedschaft zeitnah vom Vorstand der OWG geprüft. Anschliessend kontaktiert ein Aktivmitglied die kandidierende Person, holt bei ihr persönliche Auskünfte ein und nimmt ihre Sammlung in Augenschein. Basierend auf dem Bericht über das persönliche Gespräch entscheidet der Vorstand, ob die kandidierende Person als OWG-Anwärter/in aufgenommen wird. Jede/r Anwärter/in muss während einer zweijährigen Frist eine vorgeschriebene Zahl von OWG-Anlässen besuchen. Dies mit dem Ziel, das gegenseitige Kennenlernen zu fördern. Nach erfolgreichem Bestehen der Anwärter-Zeit entscheidet die OWG-Hauptversammlung über die Aufnahme der Anwärterin respektive des Anwärters als vollwertiges Mitglied.